Die wohl bekanntesten und auch relevantesten Firmenstrukturen für internationale E-Commerce-Inhaber, sind die sogenannte LLC (Limited Liability Company) oder die C-Cooperation. Beide schützen Firmeninhaber bezüglich der Trennung von Privatem und Geschäftlichem. Das heißt, sämtlich Geschäftshaftungen, sind nicht auf das Privatvermögen übertragbar. Wer jedoch zusätzlich nach Fördermitteln sucht, sollte auf die C-Corporation setzen. Denn eine LLC verteilt keine Anteile und kann auch nicht in eine öffentliche Firma umgewandelt werden. Um tiefer in dieses Thema einzutauchen, empfehlen wir, mit einem Steuerberater oder Geschäftsanwalt zu sprechen. Hier stellen wir eine anschauliche Tabelle der verschiedenen Firmenstrukturen zur Verfügung.